Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. (§1 TierSchG) Tierschutz kann aus den unterschiedlichsten Motiven beginnen, so Jugendleiterin Angelika Bublak der Tierschutzjugend Erding. Manche der …
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. (§1 TierSchG) Tierschutz kann aus den unterschiedlichsten Motiven beginnen, so Jugendleiterin Angelika Bublak der Tierschutzjugend Erding. Manche der …